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Gesetzliche Vorgaben am Arbeitsplatz – 3G Regel

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, gilt bereits ab dem 24. November die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet für FSG verpflichtend: Nur geimpfte, genesene oder aktuell negativ getestete Beschäftigte erhalten Zutritt zum Arbeitsplatz.

Diese 3G-Regeln müssen täglich vom Arbeitgeber vor bzw. beim Betreten der Arbeitsstätte kontrolliert und dokumentiert werden Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Mitarbeiter mit gültigem Impf- oder Genesungsnachweis werden gebeten, diesen umgehend über die Abteilungsleiter in der Personalabteilung zu hinterlegen. Dies sollte per Bildschirmfoto der App (email) oder als Papierkopie erfolgen. Dadurch werden die Beschäftigten grundsätzlich von der täglichen Nachweiskontrolle ausgenommen. Beschäftigte, die dies nicht vorweisen können, sind täglich verpflichtet, vor Arbeitsantritt einen aktuell gültigen, negativen Corona-Test beim Abteilungsleiter in Form einer Kopie oder als email abzugeben. Eine FSG-eigene Teststrategie, die es ermöglicht, die geforderten zwei Tests pro Woche durchzuführen, wird nach Auswertung der Ergebnisse kurzfristig umgesetzt.


Ein Betreten des Firmengeländes ohne gültigen 3G-Nachweis ist untersagt!

Eine Nichtbeachtung hat eine unbezahlte Abwesenheit zur Folge.


Alle Beschäftigten müssen den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis für Kontrollen der zuständigen Behörde jederzeit bereithalten.


Geschäftsleitung

22.11.2021

3G Corona Regeln_chs.Änderungdocx
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